2 W 266/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-01-14, 2 W 266/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 266/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-01-14
Aktenzeichen: 2 W 266/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0114.2W266.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 17. Dezember 2001 gegen den Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 26. November 2001 - 2 T 27/01 - wird nicht zugelassen und als unzulässig zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.
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