Oberlandesgericht Köln, 2002-01-14, 2 W 266/01

2 W 266/01Obergericht14.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 266/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-01-14

Aktenzeichen: 2 W 266/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0114.2W266.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 17. Dezember 2001 gegen den Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 26. November 2001 - 2 T 27/01 - wird nicht zugelassen und als unzulässig zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.

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