Oberlandesgericht Köln, 2002-01-10, 12 U 148/01

12 U 148/01Obergericht10.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 U 148/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-10

Aktenzeichen: 12 U 148/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0110.12U148.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6.3.2001 - 5 O 490/99 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 250.000 DM, wenn nicht die Klägerin zuvor entsprechende Sicherheit erbringt. Als Mittel der Sicherheitsleistung wird jeweils auch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder öffentlichen Sparkasse zugelassen.

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