5 U 91/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-01-09, 5 U 91/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 91/01 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-09
Aktenzeichen: 5 U 91/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0109.5U91.01.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.4.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen (11 O 327/97) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner ein Schmerzensgeld in Höhe von 153.387,56 EUR (300.000.- DM) nebst 4% Zinsen seit dem 9.10.1997 zu zahlen.
Die hinsichtlich des Schmerzensgeldes weitergehende Klage wird abgewiesen und die entsprechende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die auf Abweisung der Klage hinsichtlich eines 100.000.- DM übersteigenden Schmerzensgeldbetrages gerichtete Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 190.000.- EUR abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistungen können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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