Oberlandesgericht Köln, 2002-01-09, 13 U 48/01

13 U 48/01Obergericht09.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 48/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-09

Aktenzeichen: 13 U 48/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0109.13U48.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 6. März 2001 - 85 O 181/00 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat auch die Kosten der Berufung zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 650.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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