13 U 22/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-01-09, 13 U 22/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 22/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-09
Aktenzeichen: 13 U 22/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0109.13U22.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11. Oktober 2000 - 28 O 163/00 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteil gegen ihn vollstreckbaren Kostenbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheiten können auch durch die Prozessbürgschaft eines in Deutschland als Zoll- oder Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.
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