Oberlandesgericht Köln, 2002-01-08, 6 W 2/02

6 W 2/02Obergericht08.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 2/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-01-08

Aktenzeichen: 6 W 2/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0108.6W2.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28.11.2001 - 33 O 391/01 - abgeändert.

Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten untersagt,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs den Flughafen H. als "F.-H." zu bezeichnen wie nachstehend wiedergegeben:

II. Die Kosten des Verfahren in beiden Instanzen hat die Antragsgegnerin zu tragen.

III. Gegenstandswert: 50.000,00 EUR.

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