2 W 222/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-12-28, 2 W 222/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 222/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-12-28
Aktenzeichen: 2 W 222/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1228.2W222.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 27. Oktober 2001 gegen den Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 23. Oktober 2001 - 2 T 6/01 - wird nicht zugelassen und als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde werden der Beteiligten zu 1) auferlegt.
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