2 Wx 59/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-12-21, 2 Wx 59/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 59/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-12-21
Aktenzeichen: 2 Wx 59/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1221.2WX59.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 20. September 2001 gegen den Beschluß der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 11. September 2001 - 11 T 11/01 - wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 2) hat die Kosten des weiteren Beschwerdeverfahrens sowie die dem Beteiligten zu 1) entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
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