Oberlandesgericht Köln, 2001-12-20, 18 U 152/01

18 U 152/01Obergericht20.12.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 152/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-12-20

Aktenzeichen: 18 U 152/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1220.18U152.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 5. Juli 2001 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 14 O 18/01 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 56.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbracht werden.

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