18 U 152/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-12-20, 18 U 152/01
Oberlandesgericht Köln, 2001-12-20, 18 U 152/01
18 U 152/01Obergericht20.12.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 152/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-20
Aktenzeichen: 18 U 152/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1220.18U152.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 5. Juli 2001 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 14 O 18/01 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 56.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.