12 U 258/99•Oberlandesgericht Köln, 2001-12-20, 12 U 258/99
Oberlandesgericht Köln, 2001-12-20, 12 U 258/99
12 U 258/99Obergericht20.12.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 258/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-20
Aktenzeichen: 12 U 258/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1220.12U258.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.10.1999 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln (AZ.: 17 O 400/98) wird z u r ü c k g e w i e s e n.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Kläge-rin gegen Sicherheitsleistung von 22.500.000,--DM abzuwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse beigebracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.