Oberlandesgericht Köln, 2001-12-19, 2 W 218/01

2 W 218/01Obergericht19.12.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 218/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-12-19

Aktenzeichen: 2 W 218/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1219.2W218.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 5. Oktober 2001 gegen den Beschluß der 7. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 3. September 2001 - 7/24 T 99/00 - wird nicht zugelassen und daher als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Beteiligte zu 2) zu tragen.

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