13 U 144/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-12-19, 13 U 144/00
Oberlandesgericht Köln, 2001-12-19, 13 U 144/00
13 U 144/00Obergericht19.12.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 144/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-19
Aktenzeichen: 13 U 144/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1219.13U144.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 6. April 2000 - 14 O 140/99 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils gegen sie vollstreckbaren Kostenbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch Bürgschaft eines in Deutschland als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.
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