Oberlandesgericht Köln, 2001-12-19, 11 U 52/01

11 U 52/01Obergericht19.12.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 52/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-12-19

Aktenzeichen: 11 U 52/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1219.11U52.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlußberufung der Beklagten wird das am 23.02.2001 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 18 O 362/00 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Streithelfers trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.