11 U 52/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-12-19, 11 U 52/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 52/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-19
Aktenzeichen: 11 U 52/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1219.11U52.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlußberufung der Beklagten wird das am 23.02.2001 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 18 O 362/00 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Streithelfers trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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