2 Wx 69/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-12-17, 2 Wx 69/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 69/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-12-17
Aktenzeichen: 2 Wx 69/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1217.2WX69.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 1. Oktober 2001 (2 Wx 63/01) gegen den Beschluß der 11. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10. September 2001 - 11 T 211/01 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde einschließlich der den übrigen Beteiligten entstandenen notwendigen Auslagen hat die Beteiligte zu 2) zu tragen.
Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 3) vom 1. Oktober 2001 (2 Wx 69/01) gegen den Beschluß der 11. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10. September 2001 - 11 T 211/01 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde einschließlich der den übrigen Beteiligten entstandenen notwendigen Auslagen hat der Beteiligte zu 3) zu tragen.
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