22 U 301/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-12-11, 22 U 301/00
Oberlandesgericht Köln, 2001-12-11, 22 U 301/00
22 U 301/00Obergericht11.12.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 301/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-11
Aktenzeichen: 22 U 301/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1211.22U301.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 7.11.2000 - 5 0 226/99 - abgeändert und insgesamt, wie folgt, neu gefaßt:
Die Zahlungsklage wird abgewiesen.
Hinsichtlich der Feststellungsklage ist der Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt worden.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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