Oberlandesgericht Köln, 2001-12-11, 22 U 301/00

22 U 301/00Obergericht11.12.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 301/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-12-11

Aktenzeichen: 22 U 301/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1211.22U301.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 7.11.2000 - 5 0 226/99 - abgeändert und insgesamt, wie folgt, neu gefaßt:

Die Zahlungsklage wird abgewiesen.

Hinsichtlich der Feststellungsklage ist der Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt worden.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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