9 SchH 27/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-12-10, 9 SchH 27/01
Oberlandesgericht Köln, 2001-12-10, 9 SchH 27/01
9 SchH 27/01Obergericht10.12.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 SchH 27/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-12-10
Aktenzeichen: 9 SchH 27/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1210.9SCHH27.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
I. Das Verfahren über den Antrag, festzustellen, daß ein schiedsgerichtliches Verfahren zwischen den Parteien nach Maßgabe der Schiedsgerichtsvereinbarung vom 22. August 1996 zulässig ist (Antrag zu 1.), wird abgetrennt, § 145 Abs. 1 ZPO.
Das Oberlandesgericht Köln erklärt sich hinsichtlich des abgetrennten Antrags für unzuständig und verweist das Verfahren insoweit auf Antrag der Antragstellerin an das Kammergericht.
II. Das Verfahren wird im übrigen gemäß § 148 ZPO ausgesetzt bis zur Entscheidung des Kammergerichts über den dorthin verwiesenen Antrag.
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