Oberlandesgericht Köln, 2001-12-10, 2 W 154/01

2 W 154/01Obergericht10.12.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 154/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-12-10

Aktenzeichen: 2 W 154/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1210.2W154.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Schuldnerin vom 29.6.2001 gegen den Beschluss der 7a Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 23.5.2001 - 7 a T 145/01 - wird nicht zugelassen und als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat die Schuldnerin zu tragen.

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