5 U 51/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-12-05, 5 U 51/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 51/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-05
Aktenzeichen: 5 U 51/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1205.5U51.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.2.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn (9 O 502/98) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000.- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistungen können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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