22 U 97/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-12-04, 22 U 97/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 97/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-04
Aktenzeichen: 22 U 97/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1204.22U97.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 06.03.2001 - 5 O 209/00 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hö-he von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die jeweiligen Sicherheiten können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlich-rechtlichen Sparkasse, Volks- oder Raiffeisenbank geleistet werden.
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