15 U 60/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-12-04, 15 U 60/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 60/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-04
Aktenzeichen: 15 U 60/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1204.15U60.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers zu 2) gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 14.2.2001 (28 O 287/99) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 2) auferlegt.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger zu 2) bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung kann auch in Form einer Bankbürgschaft eines als Zoll- oder Steuerbürgen zugelassenen inländischen Kreditinstituts erbracht werden.
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