8 W 15/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-12-03, 8 W 15/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 8 W 15/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-12-03
Aktenzeichen: 8 W 15/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1203.8W15.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2001 - 15 O 743/00 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten wird für zulässig erklärt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.
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