Oberlandesgericht Köln, 2001-12-03, 8 W 15/01

8 W 15/01Obergericht03.12.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 8 W 15/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-12-03

Aktenzeichen: 8 W 15/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1203.8W15.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2001 - 15 O 743/00 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten wird für zulässig erklärt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.