2 W 217/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-11-28, 2 W 217/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 217/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-11-28
Aktenzeichen: 2 W 217/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1128.2W217.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Beschlüsse des Amtsgerichts Düsseldorf vom 18. Mai 2001 und vom 7. August 2001 - 503 IK 17/00 - sowie der Beschluß der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 6. September 2001 - 25 T 664/01 - sind wirkungslos.
Die Kosten des Verfahrens der sofortigen Beschwerde zum Landgericht (25 T 664/01, Landgericht Düsseldorf) und des Verfahrens der weiteren Beschwerde (2 W 217/01, Oberlandesgericht Köln) hat der Schuldner zu tragen.
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