26 U 11/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-11-28, 26 U 11/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 26 U 11/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-28
Aktenzeichen: 26 U 11/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1128.26U11.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 20.12.2000 verkün-dete Schlussurteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 13 O 328/00 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank zu erbringen.
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