11 U 15/99•Oberlandesgericht Köln, 2001-11-28, 11 U 15/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 15/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-28
Aktenzeichen: 11 U 15/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1128.11U15.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 22.12.1998 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 O 238/98 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in der genannten Höhe leistet. Beide Parteien dürfen die Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts erbringen.
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