13 U 137/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-11-21, 13 U 137/01
Oberlandesgericht Köln, 2001-11-21, 13 U 137/01
13 U 137/01Obergericht21.11.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 137/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-21
Aktenzeichen: 13 U 137/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1121.13U137.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 29.05.2001 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 15 O 60/01 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 90.000,00 DM abzuwenden, soweit nicht die Klägerin vor der Vollstreckung ihrerseits in der selben Höhe Sicherheit leistet. Beide Parteien können Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Groß-bank, öffentlich rechtlichen Sparkasse, Volks-, Raiffeisen- oder Ge-nossenschaftsbank erbringen.
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