Oberlandesgericht Köln, 2001-11-20, 14 U 20/01

14 U 20/01Obergericht20.11.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 14 U 20/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-11-20

Aktenzeichen: 14 U 20/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1120.14U20.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

  1. Das Urteil des Landgerichts Bonn vom 7.2.2001 (13 O 485/00) wird wie folgt abgeändert: Das rechtskräftige Urteil des Landgerichts Bonn vom 8.10.1968 (1 R 124/66) wird aufgehoben und es wird festgestellt, dass der Beklagte nicht der Sohn des Klägers ist.

  2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  4. Die Revision gegen diese Entscheidung wird zugelassen.

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