14 U 20/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-11-20, 14 U 20/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 14 U 20/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-20
Aktenzeichen: 14 U 20/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1120.14U20.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
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Das Urteil des Landgerichts Bonn vom 7.2.2001 (13 O 485/00) wird wie folgt abgeändert: Das rechtskräftige Urteil des Landgerichts Bonn vom 8.10.1968 (1 R 124/66) wird aufgehoben und es wird festgestellt, dass der Beklagte nicht der Sohn des Klägers ist.
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Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Die Revision gegen diese Entscheidung wird zugelassen.
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