Oberlandesgericht Köln, 2001-11-19, 6 W 81/01

6 W 81/01Obergericht19.11.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 81/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-11-19

Aktenzeichen: 6 W 81/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1119.6W81.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 305/00-SH I - vom 28.6.2001, durch den ihr Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln gem. § 890 ZPO teilweise zurückgewiesen worden ist, wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Gläubigerin zu tragen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.