6 U 65/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-11-16, 6 U 65/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 65/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-16
Aktenzeichen: 6 U 65/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1116.6U65.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.02.2001 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 369/00 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahren hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 45.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet. Den Parteien wird nachgelassen, die von ihnen zu stellenden Sicherheiten jeweils in Form der unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen, selbst- schuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich- rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
Die mit diesem Urteil für die Klägerin verbundene Beschwer wird auf 1 Million DM festgesetzt.
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