Oberlandesgericht Köln, 2001-11-16, 1 U 31/01

1 U 31/01Obergericht16.11.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 31/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-11-16

Aktenzeichen: 1 U 31/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1116.1U31.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 15.02.2001 - 15 O 535/00 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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