Oberlandesgericht Köln, 2001-11-14, 5 U 57/01

5 U 57/01Obergericht14.11.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 57/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-11-14

Aktenzeichen: 5 U 57/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1114.5U57.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 7.2.2001 (25 O 90/99) teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:

Das Versäumnisurteil vom 2.6.1999 wird in Höhe von 18.235,49 DM nebst 4% Zinsen seit dem 29.10.1998 aufrechterhalten. Im übrigen wird es aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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