Oberlandesgericht Köln, 2001-11-14, 5 U 232/99

5 U 232/99Obergericht14.11.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 232/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-11-14

Aktenzeichen: 5 U 232/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1114.5U232.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 29. September 1999 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 93/95 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 32.000,- DM abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse, Volks- oder Raiffeisenbank zu erbringen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.