5 U 232/99•Oberlandesgericht Köln, 2001-11-14, 5 U 232/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 232/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-14
Aktenzeichen: 5 U 232/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1114.5U232.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 29. September 1999 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 93/95 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 32.000,- DM abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse, Volks- oder Raiffeisenbank zu erbringen.
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