13 U 8/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-11-14, 13 U 8/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 8/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-14
Aktenzeichen: 13 U 8/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1114.13U8.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 7. Dezember 2000 - 15 O 420/00 - wird zurück-gewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfah-rens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.500,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Beklagten wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch unbefristete, unwiderrufliche, unbedingte schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Steuer- oder Zollbürge zugelassenen inländi-schen Kreditinstituts zu erbringen.
Die Revision wird zugelassen.
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