13 U 209/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-11-14, 13 U 209/00
Oberlandesgericht Köln, 2001-11-14, 13 U 209/00
13 U 209/00Obergericht14.11.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 209/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-14
Aktenzeichen: 13 U 209/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1114.13U209.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 19. September 2000 - 10 O 358/99 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11.000,-- DM abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Die Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische, unbedingte und unwiderrufliche Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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