4 WF 105/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-11-05, 4 WF 105/01
Oberlandesgericht Köln, 2001-11-05, 4 WF 105/01
4 WF 105/01Obergericht05.11.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 WF 105/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-11-05
Aktenzeichen: 4 WF 105/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1105.4WF105.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung nach Maßgabe der folgenden Gründe an das Amtsgericht - Familiengericht - zurückverwiesen.
Gerichtsgebühren werden nicht erhoben.
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