Oberlandesgericht Köln, 2001-11-05, 4 WF 105/01

4 WF 105/01Obergericht05.11.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 WF 105/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-11-05

Aktenzeichen: 4 WF 105/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1105.4WF105.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung nach Maßgabe der folgenden Gründe an das Amtsgericht - Familiengericht - zurückverwiesen.

Gerichtsgebühren werden nicht erhoben.

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