21 WF 208/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-11-05, 21 WF 208/01
Oberlandesgericht Köln, 2001-11-05, 21 WF 208/01
21 WF 208/01Obergericht05.11.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 21 WF 208/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-11-05
Aktenzeichen: 21 WF 208/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1105.21WF208.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin vom 02. Oktober 2001 wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Köln vom 19. September 2001 ( 303 F 148/01 ) aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Bescheidung des Prozesskostenhilfeantrags der Klägerin vom 10. September 2001 an das Amtsgericht - Familiengericht - zurückverwiesen, das die Prozesskostenhilfe nicht aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses verweigern darf.
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