6 U 42/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-11-02, 6 U 42/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 42/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-02
Aktenzeichen: 6 U 42/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1102.6U42.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Auf die Berufung des Beklagten wird das am 21.12.2000 verkündete Urteil der 31.Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 473/00 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
2.) Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat die Klägerin zu tra-gen.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 27.000 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
4.) Die Beschwer der Klägerin wird auf 250.000 DM festgesetzt.
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