27 WF 194/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-11-02, 27 WF 194/01
Oberlandesgericht Köln, 2001-11-02, 27 WF 194/01
27 WF 194/01Obergericht02.11.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 WF 194/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-11-02
Aktenzeichen: 27 WF 194/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1102.27WF194.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 19.9.2001 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Heinsberg vom 18.9.2001 - 7 F 75/00 - teilweise abgeändert.
Gegen den Schuldner wird wegen Nichterteilung der Auskunft über die in der Zeit vom 1.4.1960 bis zum 31.3.1966 von ihm erworbenen Rentenanwartschaften bei dem Istituto Nazionale Previdentia Sociale (INPS) gem. Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Heinsberg vom 14.9.2001 - 7 F 75/00 - die Zwangshaft für die Dauer von zehn Tagen angeordnet.
Wegen des Antrages auf Erlass eines Haftbefehls wird die Sache an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.
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