19 U 77/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-11-02, 19 U 77/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 77/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-02
Aktenzeichen: 19 U 77/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1102.19U77.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten werden das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 15.02.2001 - 20 0 393/00 - und das zugrundeliegende Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Köln zurückverwiesen.
Die Gerichtskosten für das Berufungsverfahren werden gemäß § 8 GKG niedergeschlagen. Im übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem erstinstanzlichem Schlussurteil vorbehalten.
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