3 U 93/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-10-30, 3 U 93/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 93/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-10-30
Aktenzeichen: 3 U 93/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1030.3U93.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 06.04.2001 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 16 O 584/00 - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.693,58 DM nebst 4 % Zinsen vom 17. August 1995 bis 6. September 2000 sowie seit dem 7. September 2000 weitere 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskont-Überleitungs-Gesetzes zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übergabe der Einbauküche Rational, Modell 20 Birne hell Repro 20.0.
Die Beklagte befindet sich seit dem 7. September 2000 mit der Annahme der Leistung im Verzug.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 2/10 und die Beklagte zu 8/10.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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