18 U 99/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-10-25, 18 U 99/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 99/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-10-25
Aktenzeichen: 18 U 99/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1025.18U99.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 29.12.2000 (11 O 161/00) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,-- DM abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch eine selbstschuldnerische, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines als Zoll- oder Steuerbürgen im Inland zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.
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