11 U 73/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-10-24, 11 U 73/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 73/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-10-24
Aktenzeichen: 11 U 73/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1024.11U73.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.03.2000 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 558/99 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagten 6.900,00 DM nebst 4% Zinsen seit dem 01.09.1999 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Klägerin zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zu 25% und den Beklag-ten zu 75% zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.