15 U 43/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-10-23, 15 U 43/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 43/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-10-23
Aktenzeichen: 15 U 43/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1023.15U43.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 31. Januar 2001 - 28 0 405/00 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges tragen die Beklagten wie Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 16.500,00 abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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