Oberlandesgericht Köln, 2001-10-23, 15 U 43/01

15 U 43/01Obergericht23.10.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 43/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-10-23

Aktenzeichen: 15 U 43/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1023.15U43.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 31. Januar 2001 - 28 0 405/00 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges tragen die Beklagten wie Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 16.500,00 abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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