Oberlandesgericht Köln, 2001-09-21, 16 Wx 153/01

16 Wx 153/01Obergericht21.09.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 153/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-09-21

Aktenzeichen: 16 Wx 153/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0921.16WX153.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 30.05.2001 - 8 T 82/00 - wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegner haben die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 30.501,17 DM festgesetzt.

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