9 U 186/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-09-11, 9 U 186/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 186/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-09-11
Aktenzeichen: 9 U 186/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0911.9U186.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 6.10.2000 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 0 540/98 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.100 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Beklagten wird gestattet, diese Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
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