9 U 166/99•Oberlandesgericht Köln, 2001-09-11, 9 U 166/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 166/99 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2001-09-11
Aktenzeichen: 9 U 166/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0911.9U166.99.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 8. Juli 1999 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 14 0 209/95 unter Zurückweisung der Berufung im übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Die Klage wird teilweise wegen eines Betrages in Höhe von 400,50 DM abgewiesen. Im übrigen wird die Sache zur Entscheidung über die Höhe des Anspruchs an das Landgericht Bonn zurückverwiesen, dem auch die Kostenentscheidung hinsichtlich des Berufungsverfahrens vorbehalten bleibt.
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