Oberlandesgericht Köln, 2001-09-04, 9 U 107/00

9 U 107/00Obergericht04.09.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 107/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-09-04

Aktenzeichen: 9 U 107/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0904.9U107.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 9. Mai 2000 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 302/97 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 32.472,42 DM nebst Zinsen in Höhe von 1% unter dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch in Höhe von 4% und höchstens in Höhe von 6%, seit dem 13. Mai 1997 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten der ersten Instanz werden der Klägerin 5/9, der Beklagten 4/9 auferlegt. Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin 3/8, die Beklagte 5/8 zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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