Oberlandesgericht Köln, 2001-08-29, 2 W 104/01

2 W 104/01Obergericht29.08.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 W 104/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-08-29

Aktenzeichen: 2 W 104/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0829.2W104.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 11. Mai 2001 gegen den Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 7. Mai 2001 - 2 T 4/01 - wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde werden der Beteiligten zu 1) auferlegt.

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