11 U 163/00•Oberlandesgericht Köln, 2001-08-29, 11 U 163/00
Oberlandesgericht Köln, 2001-08-29, 11 U 163/00
11 U 163/00Obergericht29.08.2001
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 163/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-08-29
Aktenzeichen: 11 U 163/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0829.11U163.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.07.2000 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 18 O 76/98 - wird zurückgewiesen.
Für die erste Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung des Landgerichts. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 90% und der Beklagte 10% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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