6 U 59/01•Oberlandesgericht Köln, 2001-08-24, 6 U 59/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 59/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-08-24
Aktenzeichen: 6 U 59/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0824.6U59.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 17.11.2000 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 43 O 30/00 - wird zurück-gewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Be-klagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.