Oberlandesgericht Köln, 2001-08-24, 13 U 23/01

13 U 23/01Obergericht24.08.2001

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 23/01 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2001-08-24

Aktenzeichen: 13 U 23/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0824.13U23.01.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 08.11.2000 - 23 O 160/00 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 11.605,01 DM nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank für die Zeit vom 05.03. bis 31.12.1998 und 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentral-bank seit dem 01.01.1999 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Beklagten als Gesamtschuldner, die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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